Ankündigung: Jobbörse für Ukrainner/-innen UAjobs.de ist gestartet
Freitag, 01. April 2022, 15:13 Uhr
Freitag, 01. April 2022, 15:13 Uhr
Im Zuge der Ukraine-Situation
treffen vermehrt ukrainische Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ein.
Währenddessen konnte die EU die Richtlinie 2001/55/EG (Massenzustrom-Richtlinie) einheitlich verabschieden, die es
Ukrainern erlaubt in EU-Ländern einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Ukrainern
in Deutschland ist somit eine Erwerbstätigkeit gestattet, sofern sie einen
Aufenthaltstitel nach §24 Aufenthaltsgesetz haben.